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Kleine Kinder zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, ist eine sehr schöne und erfüllende Aufgabe. Als Tagesmutter / Tagesvater haben Sie während der Abwesenheit der Eltern die Aufgabe, das Kind rundum zu versorgen, es liebevoll zu begleiten, ihm spielerische Anregungen zu geben und in Absprache mit den Eltern Erziehungsregeln zu üben. Dabei übernehmen Sie eine große Verantwortung.
Ihre Aufgabe ist es, die Kinder in einer wichtigen Phase ihres Lebens zu begleiten, sich mit den Eltern regelmäßig auszutauschen und den Kindern eine familiennahe Betreuung zu bieten, in der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden.
Eine sozialpädagogische Ausbildung ist nicht Voraussetzung für die Tätigkeit. Denn wenn Sie die persönliche Eignung mitbringen und den kostenlosen Qualifizierungskurs erfolgreich absolviert haben, können Sie den Beruf der Tagesmutter/ des Tagesvaters ausüben.
Das Tätigkeitsfeld der Tagespflege hat gute Zukunftsaussichten:
Momentan haben alle Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz außerhalb der Familie. Ab 2013 werden Kinder ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung, Bildung und Erziehung außerhalb der Familie haben.